Am 1. Dezember 2021 hat der Grosse Rat die Revision des Energiegesetzes in erster Lesung behandelt. Dieses geht nicht so weit wie dies für die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens notwendig wäre. Wir sind in zwei Punkten unterlegen: die Verpflichtung von PV-Anlagen auf Gebäuden ist nicht enthalten und es enthält kein Verbot von Ölheizungen. Die neuen Artikel werden aber dafür sorgen, dass kaum mehr Ölheizungen mit Ölheizungen ersetzt werden – ein wichtiger Schritt, der das Ende des Erdölzeitalters auch im Kanton Bern einleitet.
Positiv fällt auf, dass das Gesetz einstimmig angenommen wurde. Die Klimabewegung hat viel bewirkt – indirekt auch bei der SVP. Vor drei Jahren war die Opposition von Rechts noch gross gegen ein sehr ähnliches Gesetz. Am 9.3.2022 wurde das Gesetz in zweiter Lesung mit 147:0 angenommen. Es ist geplant, dieses auf den 1.10.2022 in Kraft setzen.

Weitere Verschärfungen werden in wenigen Jahren notwendig werden. Die eingereichte Solar-Initiative der Grünen wird die PV-Pflicht so oder so aufs politische Parkett bringen.

Falls die Anzahl der fossilen Heizungen mit dem neuen Gesetz nicht rasch stark sinkt, sind Korrekturen nötig – mit dem Krieg in der Ukraine ist das noch dringender geworden.