Abstimmungsresultat

Motion mit grosser Mehrheit angenommen

Die Motion wurde heute grossmehrheitlich angenommen. 

Hier mein Redetext:

Rund 1/8 der Bevölkerung ist von zu hohem Strassenlärm betroffen – im Kanton Bern rund 100’000 Menschen. Darunter leidet auch die Bevölkerung, die nicht im Geld schwimmt – also auch BüezerInnen. Sie wohnen häufig an lärmigen Strassen, da dort die Wohnungen günstiger sind.

Übermässiger Lärm macht krank. Die Umsetzung des Lärmschutzes in der Schweiz hat sich lange verzögert. So weit sind sich wohl alle einig. Nach und nach setzt sich durch, dass Lärmschutz an der Quelle die beste Lösung ist.

Lärmschutz an der Quelle in bürgerliche Sprache übersetzt heisst: «Opferschutz statt Täterschutz beim Strassenlärm». Lärmschutz an der Quelle bedeutet bei der Umsetzung, dass die Lärmquellen – vom motorisierten Verkehr und von den Strassen – reduziert werden, anstatt Anwohner hinter dicke Fenster einzusperren.

Technisch kann das mit Lärm-armen Belägen oder mit Tempo 30 geschehen. Dies ist in vielen Fällen günstiger für die öffentliche Hand, gerechter und besser für die Leidtragenden.

Wir sind erfreut über die Antwort von Regierungsrat insbesondere auch, dass Lärm-arme Beläge Standard sind und die Lärmdatenbank vorgesehen ist. Wichtig ist auch, dass Tempo 30 abgeklärt wird.

Gemäss Bundesgericht ist das eine geeignete Massnahme zur Lärmsenkung. Gemäss Bundesgericht und auch meines Erachtens ist Tempo 30 nicht für alle Fälle geeignet – und keine Begründung für flächendeckendes T30.

Es wäre deshalb falsch, die Diskussion über diese Motion zum T30-Jubel oder Bashing zu missbrauchen. Es gibt wie gesagt geeignete Orte dafür und nicht geeignete. Das soll aus technischer Sicht abgeklärt werden und nicht aus politischer. Generell gegen Tempo 30 zu sein und die Gesundheitsgefährdung von AnwohnerInnen generell in Kauf zu nehmen für ein paar Sekunden Zeitgewinn, halte ich für zynisch.

Ich danke für die Annahme der Motion.