Die Motion – vom Regierungsrat vom Richtlinienmotion behandelt – forderte folgende zwei Punkte:

  1. einen Investitionsplan vorzulegen (allenfalls mittels Vierjahrespläne), um in spätestens 12 Jahre an alle geeigneten Dach- und Fassadenflächen der Kantonsverwaltung für die Produktion von Strom aus Photovoltaik (PV) oder mit solarthermischen Anlagen auszurüsten
  2. Die energetischen und klimatischen Sanierungsarbeiten an den Immobilien des Kantons zu beschleunigen, wobei insbesondere auf die Nutzung erneuerbarer Wärme geachtet werden soll, und die nahezu Autonomie seiner Immobilien im Strombereich sicherzustellen.

Sie wurde vom Grossen Rat mit klarer Mehrheit angenommen. Nur die SVP stimmte einstimmig dagegen, die FDP war gespalten.

Die Regierung wird nun einen Investitionsplan erstellen.