Rückblick auf die Herbstsession 2026
Das gute kam (fast) zum Schluss der Session: der Grosse Rat war mit grosser Mehrheit für die Beibehaltung der Kirchensteuer für juristische Personen. Er wollte auch die Meinungsäusserung der Kirchen nicht einschränken. Langer Rede kurzer Sinn: es bleibt alles beim alten. Die soziale Arbeit der Kirchen bleibt (vorerst) unersetzlich (auch dank der Freiwilligenarbeit).
Zwei kleine Neuigkeiten machen die Vereinbarkeit der Grossratsarbeit mit der Familie und dem Beruf einfacher: 1. die Einführung eines minimalen Stellvertretungsprinzips nach der Geburt. 2. Erhalten wir (ab ca. 2031) einen Beitrag für die zweite Säule für die Arbeit im Parlament.
Die unhaltbaren Vorstösse zur Beschränkung der Grundrechte (der Mitte, FDP und SVP) bei Demonstrationen wurden zum Glück weitgehend zurückgezogen und hatten keine Chance.
Zu den ökologischen Geschäfte:
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Vereinfachungen für den Bau von Wärmepumpen und von energetischen Sanierungen (Meldepflicht statt Baubewilligung) wurden in Form eines Dekrets umgesetzt. Diese basierten auf Vorstösse von uns.
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Die Konzession für die Erhöhung der Grimselsees wurde einstimmig erteilt. Die Erhöhung des saisonalen Speicherkapazität ist ein wichtiges Projekt für die Energiewende. Dank den guten Ausgleichsmassnahmen konnten wir dem Projekt zustimmen.
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Viele andere Vorstösse mit kleinen Verbesserungen (z.B. für Naturförderung, Nachtzüge oder das Velo) hatten einen sehr schweren Stand und wurden nur zu kleinen Teilen angenommen (vorab die Punkte ohne Kostenfolgen)
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Zum Schluss gelang leider ein Angriff der SVP auf die Windenergie. Auch im Kanton Bern bekämpfen die Rechtspopulisten „die Windmühlen der Schande“. Der Grosse Rat war mit Stichentscheid der Ratspräsidentin (SVP) mit 76:75 dafür, dass für Windprojekte Gemeindeabstimmungen notwendig sind.
Untenstehend meine Rede gegen diesen Vorstoss.
Motion „Mitspracherecht der Gemeinden bei Windenergieprojekten gesetzlich verankern“
Liebe Ratspräsidentin, liebe Regierungsrätin, werte KollegInnen und Gäste
Der Vorstoss ist in Teilen eine Kopie der Gemeindeschutz-Initiative, über die wir nächstes Jahr abstimmen und die im nationale Parlament keine Chance hatte.
Er ist eine Nebelpetarde und eine Windbremse-Motion: entgegensetzt zur Dringlichkeit beim Zubau und dem Windexpress und Beschleunigungserlass auf nationaler Ebene und auch zu unserer im Grossen Rat überwiesenen Windexpress-Motion vom letzten Juni.
Der Bund erlaubt explizit den politische Einbezug und auch den politischen Ausschluss der Gemeinden. Ohne Gemeindeabstimmungen würde der Bau Windanlagen schneller vorangehen. Es geht also um eine Beschleunigung aber auch um Abbau der Bürokratie. Gemeinden bleiben beteiligt: sie können sich juristisch wehren und werden bei der Planung einbezogen.
Die Windkraft kommt in der Schweiz kaum voran: nicht wegen der politischen und finanziellen Unterstützung, sondern aus rechtlichen Gründen. Darum haben die Eidg. Räte auch den Windexpress und den Beschleunigungserlass erlassen (gegen die Opposition der SVP). Die Windenergie ist nicht zwingend nötig für die E-Wende – sie macht sie aber deutlich einfacher und günstiger.
Vorab geht es um Ideologie: Was wir hier sehen, ist auch ein weltweiter obskurer Kulturkampf der Rechtspopulisten gegen die «Windmühlen der Schande» – wie Alice Weidel meinte. Als wäre Windkraft eine linke Energieform. Vielleicht ist ihm und allen unterstützenden nicht bewusst: letztendlich dient dieser Kampf nur der Erdölindustrie, die länger ihr Gas und Oel verkaufen können.
Zur Gemeindeautonomie:
- Nimby gibts nicht nur auf individuellen Ebene, sondern auch auf Gemeindeebene
- Dass Gemeinden nicht über Vorhaben abstimmen können, ist gar nicht so selten: auch Projekten der Eisenbahn, Autobahnen, AKW, oder Atomabfall-Endlagern können nicht durch Gemeindeabstimmungen blockiert werden
- Es gibt höher zu gewichtende Werte als die Gemeindeautonomie.
Und ja: der Zubau für die Windenergie ist ein solcher Zweck - Und nochmals ja: es ist ein Zielkonflikt: Die E-Wende ist für mich wichtiger als lokale Interessen
- Die Wegnahme der politischen Mitwirkung kann auch eine Entlastung von lokalen Behörden bedeuten: ein Entscheid aus Distanz kann objektiver gemacht werden, der dann im Interesse des ganzen Kantons liegt.
- Der Einbezug der Menschen vor Ort ist zwingend für ein gutes Projekt. Das kann z.B. mit finanziellen Beteiligungen (z.B. mit Bürgerwindparks) oder mit Mitspracherechte bei der Planung geschehen, bei z.B. diverse Optionen zur Wahl gestellt werden
- Der Vorwurf, dass die Umsetzung via Verordnungsanpassung widerrechtlich ist, verfängt nicht: es ist einer der möglichen Wege und auch nur temporär bis zur nächsten Baugesetz-Revision
Noch zur Einordnung:
- eine Annahme der Motion wäre keine Katastrophe:
- sie verlangsamt einfach den Planungsprozess der Windenenergie, solange wir dies nicht auf Gesetzesebene gelöst haben
- die Erfahrung aus dem Jura zeigt: gute Projekte werden meist von der Bevölkerung der Gemeinden gutgeheissen
- Wir haben also nicht Angst vor den Abstimmungen, sondern vor den weiteren Verzögerungen.
- Der Sommer 2026 hat gezeigt, dass wir die E-Wende nicht weiter verzögern dürfen.
Ich bitte um Ablehnung dieses Brems-Vorstosses. Die Grünen lehnen einstimmig die Ziffer 1 der Motion ab.
Hinweis: hier das Resultat der Abstimmung. Auch die Linke (SP) war nicht ganz geschlossen.