Der Grosse Rat will bei Beteiligungen mitreden
Der Berner Grosse Rat hat zu den wichtigen grossen Beteiligungen des Kantons praktisch nichts zu sagen. Wiederholt und oft wurden Vorstösse eingebracht, die von der Regierung abgewedelt wurden, indem auf die Nicht-zuständigkeit hingewiesen wurde.
Der Regierungsrat könnte stärker eingreifen – macht das aber nicht. Nichts gegen „good governance“. Es ist auch klar, dass wir uns auf der operationellen Ebene uns nicht einmischen sollten. Der Regierungsrat führt einige der grossen Beteiligungen aber an einer zu lange Leine. Sei es aus Führungsschwäche, mangelndem Spezialwissen und vor allem aus daran, dass vor allem am Geld interessiert ist, dass in die Steuerkasse fliesst. Die Organisationen, die dem Kanton mehrheitlich gehören, sind aber nicht dazu da, um Geld zu scheffeln. Sie gehören dem Kanton, weil sie zum Service Public und zur Grundversorgung eines Kantons gehören.
Gerade im Strombereich und im öffentlichen Verkehr hat die Erfahrung der letzten 120 Jahren gezeigt, dass staatliche Organisationen geeigneter sind. Sei es, dass es sich um natürliche Monopole handelt, sei es, dass die Investitionszyklen extrem lang sind und der Nutzen für die Allgemeinheit hoch ist.
Die teilweise relativ hohen Gewinne werden auf Kosten der Industrie, des Gewerbes und der Bevölkerung eingenommen. Volkswirtschaftlich sieht die Rechnung deshalb teilweise anders aus. Die Beteiligungen gehören der Berner Bevölkerung. Dem wird heute nicht nachgelebt.
Die Co-Motionäre aus der FDP, SVP, SP und GLP und ich waren der Meinung, dass die generellen Leitlinien zumindest im Grossen Rat diskutiert werden sollen. Damit das passiert, ist der einfachste Weg ein generelles Beteiligungsgesetz zu schaffen. In diesem kann definiert werden, zu welchen Fragen der Rat wie einbezogen werden kann. Ein Beispiel ist zB. die Eignerstrategie.
Dass der Regierungsrat keine Freude daran hat, einen kleinen Teil der Macht abzugeben, ist nicht erstaunlich. Er hat zugegebenermassen einiges an Transparenz geschaffen bezüglich den grossen Beteiligungen. Erstaunlicher sind schon seine Kapriolen, wie er sich gegen den Vorstoss zu wehren sucht: Nur weil die Eignerstrategie mittlerweile veröffentlicht ist, haben wir noch lange nichts dazu zu sagen. Es geht nicht um die kleineren Beteiligungen – sondern vorab um diejenige im 1. Kreis. Es geht auch nicht darum, dass wir die Details kennen und regeln wollen und auch nicht darum, jedes Jahr Eignerstrategien zu diskutieren – alle 4 Jahre reichen da aus.
Meine Frage an den Rat lautete: hat er den Mut, sich mehr Macht zuzuschreiben statt immer nur Faust im Sack machen oder diese höchstens aufs Rendnerpult zu hauen?
Die Antwort lautete: ja, er hat den Mut. Die Motion wurde mit rund 100 zu 50 Stimmen deutlich angenommen.